In der Theorie lässt sich als Schweizer in Deutschland seine zukünftige Ehefrau durchaus «vereinfacht heiraten». Der Prozess soll dank den bilateralen Verträge mit der EU simplifiziert worden sein. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, kurz EDA, beschreibt den Prozess«Heiraten in Deutschland» präzise und deutlich.
Heiraten in Deutschland: Die Theorie
Die Verfahrensweise sähe vor, dass Männlein und Weiblein gemeinsam beim (deutschen) Standesamt, welches die Trauung durchführen wird, vorsprechen. Männlein weist sich mit seiner Schweizer ID aus und verdeutlicht den Wunsch, sein Weiblein heiraten zu wollen. Männlein muss zwingend folgende Dokumente vorlegen: Geburtsregisterabschrift, Wohnsitznachweis, Personenstandsausweis. Das deutsche Standesamt leitet daraufhin einen Antrag auf Ehefähigkeitszeugnis direkt an die zuständige Schweizer Behörde. Einige Tage/Wochen später bestellt das Schweizer Standesamt Männlein per Brief und/oder Telefon aufs Amt, um den Trauungswunsch im Ausland zu besprechen und abzusegnen. Das Schweizer Amt schickt dem deutschen Standesamt die Information: Ja, Männlein ist fähig die auserwählte Evastochter zu heiraten. Das ausländische Standesamt bestätigt den beiden Ehefähigen ihren Trautermin und der Tag kann kommen.
Heiraten in Deutschland: Die Praxis
Leider hat das Standesamt Braunschweig einen gewissen Kniff angewandt, worauf hin die bilaterale Theorie umgangen werden musste. Nämlich wurde unsere gemeinsame Sprechstunde einfach verschoben, mehrfach, letztendlich um mehrere Monate nach hinten und gefährlich nahe an den reservierten aber noch unbestätigten Trautermin. Das Standesamt teilte uns Turteltäubchen kurzum mit, wir sollten bitte schon vor der Sprechstunde das Schweizer Ehefähigkeitszeugnis selbst organisieren. a) Dürfe die deutsche Behörde freiwillig entscheiden, ob sie das Ehefähigkeitszeugnis selbst anzufordern (wie bitte?!) und b) werde es zeitlich vermutlich zu knapp.
Na Bravo, jetzt fühlte sich Männlein und sein zukünftiges Weiblein doch etwas gestresst… Männlein rennt also erneut zu seinem Standesamt im Kanton und erklärt die neue Situation. Die Antwort: Das amtliche Ehefähigkeitszeugnis «in die Hände gedrückt» bekommt Männlein erst dann, wenn sein Weiblein hier in der Schweiz persönlich vorgesprochen hat. Mit allen üblichen Dokumenten im Gepäck. Immerhin stehen im Ehefähigkeitszeugnis beide Namen. Es muss also geklärt werden ob Weiblein auch wirklich ein Weiblein ist, ob Weiblein seinen Adamssohn freiwillig heiraten möchte und so weiter.
Kurz: Das, was das deutsche Standesamt aufgrund Terminproblemen nicht mit uns klären wollte konnte, muss jetzt das Schweizer Standesamt durchführen. Und zwar schnell, denn die Zeit drängt. Immerhin vergehen nach dem Sprechtermin noch mehrere Wochen bis zum Erhalt des Papiers mit dem Titel «Ehefähigkeitszeugnis». Wir könnten dann aber auch gleich in der Schweiz heiraten, sofern wir wollen. Danke, aber nein danke, wir wollen nach wie vor in Braunschweig heiraten. Trotzdem gut zu wissen, dass es eine Alternative gäbe.
Und so macht sich mein deutsches Weiblein schnellstmöglich auf eine lange Reise mit dem Zug, die 720 Kilometer Strecke an den Wohnort des Männleins. Und ja, wenn schon denn schon über ein verlängertes Wochenende, glücklicherweise war das Standesamt hier so nett den Termin meiner Verlobten zuliebe an einem Freitag zu fixieren. Weiblein hat in Gepäck: Geburtsregisterabschrift, Wohnsitznachweis, Personenstandsausweis, wie könnte es anders sein 😛 Nach einem netten Gespräch, der Klärung zur Namensänderungen und diversen Unterschriften ist es vollbracht. Männlein und Weiblein erhalten das Schweizer Ehefähigkeitszeugnis ausgehändigt. Bereit, den Fötzel dem Braunschweiger Standesamt 1,5 Monate vor dem Trautermin zu übergeben. Und es hat geklappt. Mehr dazu zu einem späteren Zeitpunkt 🙂
«Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen, und sie werden sein ein Fleisch.»
Oder wie die Bayern sagen würden: «Dösswögn gaat dyr Man önn Vatern und d Mueter verlaassn und si an sein Weib binddn, und sö werdnd ain Leib.» (1. Mose 2,24).
1 Kommentar
Claudia · 27. September 2016 um 11:54
Netter Report 😉 Danke Schroeffu. Hoffe, das Glück gewährt beständig!